Ergebnisse
Bei Abweichungen zwischen den einzelnen Prüfungsteilen hat die Prüfungsleistung gegenüber der Vornote mehr Gewicht; gegebenenfalls hat die schriftliche Prüfungsleistung stärkeres Gewicht als die mündliche. (Par. 30.2.)
Die Prüfung ist bestanden wenn:
aus den sieben Prüfungsfächern (s.1.1.+ 1.2) mindestens 35 Punkte, und dabei
in den vier schriftlichen Prüfungsfächern mindestens 20 Punkte,
kein Fach mit null Punkten bewertet,
nur zwei Fächer, höchstens aber ein schriftliches Prüfungsfach mit ein bis drei Punkten bewertet wurden (Par. 30.4.)
Außerdem gilt:
wenn die Leistungen in zwei Fächern mit 1 - 3 Punkten bewertet sind, müssen in den anderen Prüfungsfächern jeweils mindestens 5 Punkte erreicht sein.
Die Durchschnittsnote wird wie folgt berechnet:

schriftliche Prüfungsfächer zweifach, die übrigen Prüfungsfächer einfach. Die Gesamtpunktzahl wird nach einer Tabelle in eine Durchschnittsnote umgesetzt.

Tabelle zur Umsetzung der Gesamtpunktzahl in eine Durchschnittsnote
(s.Par. 30.(5)b)
Gesamtpunktzahl
Durchschnittsnote
Gesamtpunktzahl
Durchschnittsnote
165 – 151
1,0
104 - 102
2,5
150 – 148
1,1
101 - 98
2,6
147 – 145
1,2
97 - 95
2,7
144 – 141
1,3
94 - 92
2,8
140 – 138
1,4
91 - 89
2,9
137 – 135
1,5
88 - 85
3,0
134 – 131
1,6
84 - 82
3,1
130 – 128
1,7
81 - 79
3,2
127 – 125
1,8
78 - 75
3,0
124 – 122
1,9
74 - 72
3,0
121 – 118
2,0
71 - 69
3,0
117 – 115
2,1
68 - 65
3,0
114 – 112
2,2
64 - 62
3,0
111 – 108
2,3
61 - 59
3,0
107 – 105
2,4
58 - 56
55