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| I. Sicherheitspolitik der A.
V. Humboldt-Schule |
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Die Gewährleistung der
internen und externen Sicherheit ist eines unserer
Hauptziele im Schulalltag. Die peruanisch-deutsche
Schule Alexander von Humboldt bietet Schülern,
Lehrern, Verwaltungs- und Wartungspersonal sowie
den Erziehungsberechtigten und Besuchern eine
sichere Infrastruktur sowohl unter dem Gesichtspunkt
der allgemein gültigen Sicherheitsbestimmungen
als auch interner Sicherheitsanweisungen. Im Bewusstsein,
dass ein Notfall jederzeit eintreten kann, ist
eine gute Organisation unabdingbar. Deshalb sind
für uns der Notfallplan, die Kennzeichnung
etwa von Sicherheitszonen und Fluchtwegen innerhalb
der Schule, die Ausrüstung für diverse
Notfälle, sowie die entsprechenden praktischen
Übungen für verschiedene Arten von Notfällen
von sehr hoher Priorität. Dieselbe Bedeutung
hat die ständige Ausbildung unseres Personals
und der Schülerschaft durch spezielle Kurse
und Notfallübungen, sowie die aktive Teilnahme
aller am Schulleben Beteiligten. |
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Hiermit erfüllt die
Schule die Bestimmungen der peruanischen Gesetzgebung
(§ 28478 Gesetz des Sicherheitssystems und
der nationalen Verteidigung). |
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II. Ziel
und Zweck des Notfallplans
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Der vorliegende Notfallplan
umfasst die notwendigen Informationen und Verhaltensregeln
bei einem eventuellen Notfall in der Schule. |
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Mit gezielten Maßnahmen
lässt sich Schaden an Personen oder Eigentum
verhindern oder minimieren. Man kann vorbeugen
und / oder Massenpanik und längere Inaktivität
des Personals verhindern. |
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So wird durch die Verbreitung
des Plans und die regelmäßige Durchführung
von Kursen und Übungen Vertrauen bei den
Erziehungsberechtigten, Schülern und dem
Schulpersonal aufgebaut. Die Mitglieder der Schulgemeinschaft
erwerben Sicherheit und Effizienz bei möglichen
Notfällen. |
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III. Gültigkeitsbereich
des Notfallplans
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Der Notfallplan deckt von
der Natur oder von Menschenhand produzierte Unglücksfälle
ab, welche der Schule schaden oder diese bedrohen
könnten. |
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Das vorliegende Dokument
findet Anwendung in der gesamten Schule und gilt
für alle Personen, die sich zum Zeitpunkt
eines reellen oder nachgestellten Notfalls in
der Schule aufhalten, seien es Schüler, technisches
oder Verwaltungspersonal, Lehrer, Erziehungsberechtigte,
Vertragsarbeiter, Wachpersonal oder Besucher im
Allgemeinen. |
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Der Plan hat eine universelle
Gültigkeit, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im
Jahr. |
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Es ist anzumerken, dass der
Notfallplan nur ein Element des gesamten Sicherheitssystems
ist, bei dem die VORBEUGUNG von Unfällen
und Unglücksfällen absolute und ständige
Aufmerksamkeit fordert.
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Folgende Notfallarten können
in der Schule auftreten: |
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Erdbeben |
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Untypischer Regen |
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Überschwemmung |
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Feuer, Kurzschluss
oder Gasaustritt in der Schule |
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Feuer auf der Straße
oder in den an die Schule angrenzenden
Gebäuden |
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Unfall mit vielen Verletzten |
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Unfall mit chemischen
Substanzen |
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Aufruhr, Vandalismus |
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Massive Lebensmittelvergiftung |
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Weitere Notfälle |
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Die o.g. Situationen erfordern
das Einschreiten der Sicherheitsbrigaden nach
dem Notfallplan und das Hinzuziehen externer Hilfskräfte.
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| Der Notfallplan wurde so konzipiert, dass er die
oben aufgeführten Notfallarten abdeckt. |
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Stufe 1
(Aktiviert den Notfallplan Nicht) |
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Eintreten eines Notfalls,
der mit den hauseigenen Mitteln der Schule ohne
Aktivierung des Notfallplans, Hinzuziehen externer
Hilfskräfte und Evakuierung des Schulgebäudes
abgewendet werden kann. |
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Beispiele für diese
Kategorie: Unfälle mit leichten Verletzungen,
Patienten mit plötzlichen Krankheitssymptomen,
die weder wieder belebt noch in ein nahe gelegenes
Krankenhaus überführt werden müssen,
unmittelbar kontrollierbare Kurzschlüsse,
beginnende Brände, die schnell mit nur einem
einzigen Feuerlöscher kontrolliert werden
können, umstürzende Möbel, kleinere
Gasaustritte (Labors und Küche), Rauchgeruch,
Überschwemmungen, Erdbeben geringer Stärke
und Dauer, etc. |
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Stufe 2 |
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Bei einem Notfall dieser
Stufe muss der Notfallplan aktiviert werden. Eventuell
ist auch das Herbeirufen eines Arztes oder privater
bzw. staatlicher Ambulanzen notwendig.
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Beispiele: Bis zu drei Verletzte
oder Kranke machen einen Transport in eine Klinik
notwendig. Ein Brand, der den Einsatz von mehr
als einem Wasserschlauch erfordert, zwingt zur
teilweisen Evakuierung der Schule, jedoch ist
ein Eingreifen der Feuerwehr nicht vonnöten. |
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Stufe 3 |
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Bei einem
Notfall dieser Stufe muss sowohl der Notfallplan
aktiviert als auch externe Hilfe wie Feuerwehr
und / oder Polizei angefordert werden, eventuell
auch der Zivilschutz des Bezirks oder der Region. |
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Beispiele:
Erdbeben, großflächiger Brand, Unfälle
mit mehr als vier Schwerverletzten, Gasaustritte,
Unfälle mit gefährlichen Materialien
oder Brände auf angrenzenden Grundstücken
oder Straßen. |
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