| Voraussetzungen
für ein Studium in Deutschland: |
 |
 |
 |
Das
Abitur, die Hochschulreifeprüfung
an der Humboldtschule, berechtigt zum Studium
an allen deutschen Universitäten, Fachhochschulen
und Berufsakademien.
|
|
Die
Abiturienten unserer Schule gelten dabei als sogenannte
„Bildungsinländer“ und sind im
Vergabeverfahren deutschen Schülern gleichgestellt.
|
|
Für
künstlerische Fächer gibt es allerdings
zusätzliche Aufnahmeprüfungen an den
jeweiligen Hochschulen.
|
|
Es
gibt freie Studiengänge (z.B. Agrarwissenschaft
an der Universität Hohenheim), wo jeder Studienbewerber
bislang einen Studienplatz erhalten konnte. Es
gibt aber auch zulassungsbeschränkte
Studiengänge, wo die Zulassung von der Zahl
der Studienplätze und Bewerbungen abhängt:
hier stellt die Hochschule selbst ein Ranking
zur Vergabe der Plätze auf (z.B. anhand von
Kriterien wie Notendurchschnitt, Schulleistungen
in Kernfächern wie Deutsch, Mathematik, Englisch
und weiteren studienrelevanten Fächern, z.T.
werden auch Praktikumerfahrungen berücksichtigt). |
| |
| Einige
Studiengänge werden von der Zentralstelle
zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
vergeben, wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin,
Biologie, Psychologie und Pharmazie.
Nähere Informationen über die Bewerbung,
die direkt bei der ZVS erfolgt, unter: |
|
| |
| |
| |
| |
| Die
Bewerbung erfolgt meist bei den Akademischen Auslandsämtern
(auch wenn man Bildungsinländer ist) und
das Verfahren wird auf den Homepages der Universitäten
und Hochschulen genau erläutert.
|
|
Bei
ZVS-Bewerbungen kann man bis zu sieben Wunschuniversitäten
angeben, hat aber nicht automatisch Anspruch auf
einen Studienplatz der gewünschten Universität.
Es empfiehlt sich dringend, z.B. auch einen Medizinstudienplatz
an einer anderen Universität anzunehmen,
da die Bewerberzahl sehr groß ist und Wartezeiten
entstehen können.
|
|
Die
Bewerbungsmodalitäten sind auf der Homepage
sehr gut erläutert. |
| |
| Empfehlenswert
ist bei stark zulassungsbeschränkten Fächern
unbedingt die Bewerbung an mehreren Universitäten.
Bitte überlegt auch, ob nicht ein ähnlicher
Studiengang eine interessante Alternative sein
könnte (z.B. statt Biologie auch Biochemie).
|
|
Berücksichtigt
auch, z.B. bei Jura, inwiefern ihr nach dem Studium
möglicherweise eine Auslandstätigkeit
bzw. eine Tätigkeit nach der Rückkehr
nach Peru sinnvoll realisieren könnt (z.B.
durch Spezialisierung auf internationales Wirtschaftsrecht,
als Juristen in internationalen Unternehmen).
|
| |
| Mit
dem Certificado Oficial de Estudios (Secundaria
V) ist es nicht möglich, direkt anschließend
in Deutschland zu studieren. Man benötigt
zwei erfolgreiche Studienjahre an einer Hochschule
in Peru für die bisherige Studienrichtung
oder benachbarte Fächer: dabei ist zu beachten,
dass im Ermessen der deutschen Hochschule Leistungen
anerkannt werden bzw. sollte man sich informieren,
inwieweit Zulassungsbeschränkungen im jeweils
angestrebten Studienfach an der deutschen Hochschule,
an der man zu studieren beabsichtigt, bestehen
können (am besten direkt beim Akademischen
Auslandsamt bzw. der Studienberatung der jeweiligen
Universität per Mail aktuellen Stand erfragen!). |
| |
| Schüler,
die nach Abschluss der V. Secundaria nicht in
Peru studieren möchten, sondern Interesse
an einem Studium in Deutschland haben, müssen
zuerst ein Studienkolleg in Deutschland
besuchen: man bewirbt sich an der Universität
für den gewünschten Studiengang. Die
Universität entscheidet über die Anmeldung
und je nach Studiengang sind am Studienkolleg
M-Kurse (Mathematik/Naturwissenschaft), S-Kurse
(Sozial/Gesellschaftswissenschaften), W-Kurse
(Wirtschaft) oder T-Kurse (Technik) zu belegen,
damit ist die Hochschulzugangsberechtigung also
fachgebunden. Bei erfolgreichem
Abschluss des Studienkollegs (1 Jahr/ 2 Semester,
Wiederholung bis auf 2 weitere Semester möglich)
erhält der Bewerber dann einen Studienplatz.
Absolventen der |
| |
| Deutsche
Sprachdiplome I und II müssen keine
Feststellungsprüfung in Deutsch leisten.
Ausführliche Informationen unter:
|
| |
| |
| |
| Die
Bewerbungsfristen einer Hochschule
oder bei der ZVS sollten unbedingt beachtet werden,
d.h. also auch nicht verfrüht bewerben, sondern
nur innerhalb des von der Hochschule genannten
Zeitraums (meist zwei Monate): Für das Wintersemester
(Oktober bis März) muss die Bewerbungspost
in der Regel bis spätestens 15. Juni eingegangen
sein, für das Sommersemester (April-September)
bis 15. Januar. Viele Universitäten planen,
den Bewerbungszeitraum vorzuverlegen, deshalb
sollte man sich im Internet über aktuelle
Termine informieren. Von Peru aus ist mit einem
Postweg von 7-10 Tagen zu rechnen.
|
|
Etwa
nach vier Wochen werden Zulassungsbescheide von
der Universität versendet und der Bewerber
muss die Annahme des Studienplatzes bestätigen
(von Peru aus sollte man per E-Mail oder besser
noch per Fax vor Abreise eine schriftliche Bestätigung
vornehmen!). |
|
Persönlich schreibt man sich dann in Deutschland
in der Universität in der Regel Mitte bis
Ende September (Wintersemester) bzw. Mitte bis
Ende März (Sommersemester) ein. |
| |
| Bei
nicht rechtzeitiger Einschreibung verfällt
der Studienplatzanspruch! |
| |
| |
 |
| Peruanische
Staatsbürger erhalten ein gültiges Visum
für Studienzwecke um in Deutschland studieren
zu dürfen: der Zulassungsbescheid der Universität,
ein Nachweis über die Finanzierbarkeit des
Studiums und eine Krankenversicherung (für
die ersten Wochen) sind dem Antrag beizulegen,
um ein Studienvisum zu erlangen. Es empfiehlt
sich direkt nach Erhalt des Zulassungsbescheids
den Antrag auf ein Visum zu stellen. Es ist auch
möglich, bereits zuvor ein Studienbewerber-Visum
für drei Monate zu beantragen im Falle, dass
in einem stark zulassungsbeschränkten Studienfach
mit dem Zulassungsbescheid gegebenenfalls später
zu rechnen ist oder der Studienplatz in einem
Nachrückverfahren (falls ein anderer Bewerber
absagt) an euch ergeht: es ist wichtig, die Absicht
des Studiums beim Antrag in der Botschaft ausdrücklich
anzugeben, da das Visum dann in Deutschland umgewandelt
werden kann in ein Studienvisum, wenn ihr dann
in Deutschland einen Studienplatz erhalten habt
(das Akademische Auslandsamt der jeweiligen Universität
hilft euch dann in Deutschland weiter).
Wichtig: Mit einem Touristenvisum könnt
ihr nicht einreisen um ein Studium zu beginnen!
Bitte informiert euch in jedem Falle genau und
ausführlich bei der Deutschen Botschaft über
die Modalitäten:
|
| |
| |
|
Eine
Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke berechtigt
nur zum Studium und enthält keine Arbeitserlaubnis!
Ohne Arbeitserlaubnis könnt ihr arbeiten: |
|
| |
 |
180 halbe Tage im Jahr |
|
|
|
als wissenschaftliche
Hilfskraft an der Universität (üblicherweise
meist erst nach dem Vordiplom/nach ca.4 Semestern). |