Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland:
Das Abitur, die Hochschulreifeprüfung an der Humboldtschule, berechtigt zum Studium an allen deutschen Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien.
Die Abiturienten unserer Schule gelten dabei als sogenannte „Bildungsinländer“ und sind im Vergabeverfahren deutschen Schülern gleichgestellt.
Für künstlerische Fächer gibt es allerdings zusätzliche Aufnahmeprüfungen an den jeweiligen Hochschulen.
Es gibt freie Studiengänge (z.B. Agrarwissenschaft an der Universität Hohenheim), wo jeder Studienbewerber bislang einen Studienplatz erhalten konnte. Es gibt aber auch zulassungsbeschränkte Studiengänge, wo die Zulassung von der Zahl der Studienplätze und Bewerbungen abhängt: hier stellt die Hochschule selbst ein Ranking zur Vergabe der Plätze auf (z.B. anhand von Kriterien wie Notendurchschnitt, Schulleistungen in Kernfächern wie Deutsch, Mathematik, Englisch und weiteren studienrelevanten Fächern, z.T. werden auch Praktikumerfahrungen berücksichtigt).

Einige Studiengänge werden von der Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben, wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Biologie, Psychologie und Pharmazie.
Nähere Informationen über die Bewerbung, die direkt bei der ZVS erfolgt, unter:

Die Bewerbungsunterlagen lassen sich leicht herunterladen, wenn man z.B. über
www.hochschulkompass.de oder www.daad.de an die Webseite der
gewünschten Universität gelangt. Informationen auch unter:
www.uni-assist.de/bewerbungsbogen.
Die Bewerbung erfolgt meist bei den Akademischen Auslandsämtern (auch wenn man Bildungsinländer ist) und das Verfahren wird auf den Homepages der Universitäten und Hochschulen genau erläutert.
Bei ZVS-Bewerbungen kann man bis zu sieben Wunschuniversitäten angeben, hat aber nicht automatisch Anspruch auf einen Studienplatz der gewünschten Universität. Es empfiehlt sich dringend, z.B. auch einen Medizinstudienplatz an einer anderen Universität anzunehmen, da die Bewerberzahl sehr groß ist und Wartezeiten entstehen können.
Die Bewerbungsmodalitäten sind auf der Homepage sehr gut erläutert.
Empfehlenswert ist bei stark zulassungsbeschränkten Fächern unbedingt die Bewerbung an mehreren Universitäten. Bitte überlegt auch, ob nicht ein ähnlicher Studiengang eine interessante Alternative sein könnte (z.B. statt Biologie auch Biochemie).
Berücksichtigt auch, z.B. bei Jura, inwiefern ihr nach dem Studium möglicherweise eine Auslandstätigkeit bzw. eine Tätigkeit nach der Rückkehr nach Peru sinnvoll realisieren könnt (z.B. durch Spezialisierung auf internationales Wirtschaftsrecht, als Juristen in internationalen Unternehmen).
Mit dem Certificado Oficial de Estudios (Secundaria V) ist es nicht möglich, direkt anschließend in Deutschland zu studieren. Man benötigt zwei erfolgreiche Studienjahre an einer Hochschule in Peru für die bisherige Studienrichtung oder benachbarte Fächer: dabei ist zu beachten, dass im Ermessen der deutschen Hochschule Leistungen anerkannt werden bzw. sollte man sich informieren, inwieweit Zulassungsbeschränkungen im jeweils angestrebten Studienfach an der deutschen Hochschule, an der man zu studieren beabsichtigt, bestehen können (am besten direkt beim Akademischen Auslandsamt bzw. der Studienberatung der jeweiligen Universität per Mail aktuellen Stand erfragen!).
Schüler, die nach Abschluss der V. Secundaria nicht in Peru studieren möchten, sondern Interesse an einem Studium in Deutschland haben, müssen zuerst ein Studienkolleg in Deutschland besuchen: man bewirbt sich an der Universität für den gewünschten Studiengang. Die Universität entscheidet über die Anmeldung und je nach Studiengang sind am Studienkolleg M-Kurse (Mathematik/Naturwissenschaft), S-Kurse (Sozial/Gesellschaftswissenschaften), W-Kurse (Wirtschaft) oder T-Kurse (Technik) zu belegen, damit ist die Hochschulzugangsberechtigung also fachgebunden. Bei erfolgreichem Abschluss des Studienkollegs (1 Jahr/ 2 Semester, Wiederholung bis auf 2 weitere Semester möglich) erhält der Bewerber dann einen Studienplatz. Absolventen der
Deutsche Sprachdiplome I und II müssen keine Feststellungsprüfung in Deutsch leisten.
Ausführliche Informationen unter:
Die Bewerbungsfristen einer Hochschule oder bei der ZVS sollten unbedingt beachtet werden, d.h. also auch nicht verfrüht bewerben, sondern nur innerhalb des von der Hochschule genannten Zeitraums (meist zwei Monate): Für das Wintersemester (Oktober bis März) muss die Bewerbungspost in der Regel bis spätestens 15. Juni eingegangen sein, für das Sommersemester (April-September) bis 15. Januar. Viele Universitäten planen, den Bewerbungszeitraum vorzuverlegen, deshalb sollte man sich im Internet über aktuelle Termine informieren. Von Peru aus ist mit einem Postweg von 7-10 Tagen zu rechnen.
Etwa nach vier Wochen werden Zulassungsbescheide von der Universität versendet und der Bewerber muss die Annahme des Studienplatzes bestätigen (von Peru aus sollte man per E-Mail oder besser noch per Fax vor Abreise eine schriftliche Bestätigung vornehmen!).
Persönlich schreibt man sich dann in Deutschland in der Universität in der Regel Mitte bis Ende September (Wintersemester) bzw. Mitte bis Ende März (Sommersemester) ein.
Bei nicht rechtzeitiger Einschreibung verfällt der Studienplatzanspruch!

Visum:

Peruanische Staatsbürger erhalten ein gültiges Visum für Studienzwecke um in Deutschland studieren zu dürfen: der Zulassungsbescheid der Universität, ein Nachweis über die Finanzierbarkeit des Studiums und eine Krankenversicherung (für die ersten Wochen) sind dem Antrag beizulegen, um ein Studienvisum zu erlangen. Es empfiehlt sich direkt nach Erhalt des Zulassungsbescheids den Antrag auf ein Visum zu stellen. Es ist auch möglich, bereits zuvor ein Studienbewerber-Visum für drei Monate zu beantragen im Falle, dass in einem stark zulassungsbeschränkten Studienfach mit dem Zulassungsbescheid gegebenenfalls später zu rechnen ist oder der Studienplatz in einem Nachrückverfahren (falls ein anderer Bewerber absagt) an euch ergeht: es ist wichtig, die Absicht des Studiums beim Antrag in der Botschaft ausdrücklich anzugeben, da das Visum dann in Deutschland umgewandelt werden kann in ein Studienvisum, wenn ihr dann in Deutschland einen Studienplatz erhalten habt (das Akademische Auslandsamt der jeweiligen Universität hilft euch dann in Deutschland weiter).
Wichtig: Mit einem Touristenvisum könnt ihr nicht einreisen um ein Studium zu beginnen! Bitte informiert euch in jedem Falle genau und ausführlich bei der Deutschen Botschaft über die Modalitäten:
Eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke berechtigt nur zum Studium und enthält keine Arbeitserlaubnis! Ohne Arbeitserlaubnis könnt ihr arbeiten:
180 halbe Tage im Jahr
 
als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität (üblicherweise meist erst nach dem Vordiplom/nach ca.4 Semestern).