Prof. Dr. Kremin-Buch Inhalt.doc
Rechnungslegung nach HGB und IAS/IFRS
Inhalt:
1. Vom HGB zu IAS/IFRS
Die Notwendigkeit der Harmonisierung der Rechnungslegung wird begründet und allgemeine Charakteristika von IAS/IFRS (z.B. Träger, Detaillierungsgrad etc.) werden aufgelistet.
2. Vergleich der Rechnungslegung nach HGB und IAS/IFRS
2.1 Ziele und Grundsätze der Rechnungslegung
Die unterschiedliche Zielsetzung von HGB und IAS/IFRS wird ebenso verdeutlicht, wie die Unterschiede in der Dominanz der Rechnungslegungsgrundsätze. Die Auswirkungen aus diesen Unterschieden werden thematisiert.
2.2 Bestandteile der Rechnungslegung
Unterschiede und Gemeinsamkeiten werden offen gelegt.
2.3 Bilanz
2.3.1 Gliederung
Die Gliederungsschemata nach dem HGB und nach IAS/IFRS werden konfrontiert. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Unterschiede zwischen Vermögensgegenstand und asset sowie Schulden und liabilities eingegangen.
2.3.2 Aktiva
2.3.2.1 Grundlegende bilanzielle Wertbegriffe
2.3.2.1.1 Anschaffungskosten
Die Unterschiede bei der Ermittlung der Anschaffungskosten werden herausgearbeitet.
2.3.2.1.2 Herstellungskosten
Die erheblichen Unterschiede bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden aufgezeigt.
2.3.2.1.3 Ab- und Zuschreibungen
Die Zulässigkeit der Abschreibungsmethoden wird angesprochen und Unterschiede in Zuschreibungen beispielhaft aufgezählt.
Prof. Dr. Kremin-Buch Inhalt.doc
2.3.2.2 Anlagevermögen
2.3.2.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Bei den Immateriellen Vermögensgegenständen gibt es enorme Unterschiede in der Bilanzierung nach HGB und IAS/IFRS, die zu dramatischen Ergebnisunterschieden in den Jahresabschlüssen führen können. Hier finden sich bedeutende Risikopositionen. Neben Grundsätzlichem wird die Problematik der Aktivierung von Entwicklungskosten angesprochen. Breiten Raum wird die Darlegung der Bilanzierung von goodwills haben, weil die internationalen Regeln zu einem scharfen Bruch mit einem bisher nicht angetasteten Grundsatz führen: Der Nichtaktivierbarkeit originärer Firmenwerte. Auch die Bilanzierung von badwills wird thematisiert – auch hier sind die internationalen Regeln aus deutscher Sicht höchstproblematisch (Stichwort: lucky buys). Außerdem wird hier natürlich bei der Bewertung auf die in IAS/IFRS vorgesehene benchmark-Methode und die alternativ erlaubte Methode eingegangen. Die alternativ erlaubte Methode führt zu einer konsequenten fair value-Bilanzierung. Deren Konsequenzen werden erläutert.
2.3.2.2.2 Sachanlagen
Bei der Diskussion der Unterschiede bei der Bilanzierung von Sachanlagen wird insbesondere auf den IAS 16 (improvement, anzuwenden ab 1.1.2005) eingegangen, der den sogenannten component approach (Atomisierung von Vermögensgegenständen) besonders herausstellt. Die Konsequenzen des component approach werden herausgearbeitet. Desweiteren wird die schon bei den immateriellen Vermögensgegenständen angesprochene fair value-Bilanzierung noch einmal thematisiert.
2.3.2.2.3 Finanzanlagen
Ein wichtiges Thema ist hier die Kategorisierung der Wertpapiere nach IAS/IFRS und ihre Konsequenzen für die Bilanzierung. Auch hier nimmt die fair value Bilanzierung breiten Raum ein. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei den Finanzanlagen ergibt sich aus dem IAS 40 Investment Property. Er regelt die Bilanzierung von Immobilienbeständen, die als Finanzanlagen gehalten werden und ist vor dem Hintergrund bilanzpolitischer Maßnahmen von besonderer Bedeutung.
2.3.2.3 Umlaufvermögen
2.3.2.3.1 Vorräte
Die Konzeptionen der Niederstwerttests nach HGB und IAS/IFRS werden dargestellt und verglichen. Unterschiede in der Zulässigkeit von Bewertungsvereinfachungsmethoden werden genannt. Breiten Raum wird die Bilanzierung (langfristiger) Fertigungsaufträge einnehmen (IAS 11), weil es hier enorme Unterschiede im Ergebnisausweis nach dem HGB einerseits und IAS/IFRS andererseits gibt.
2.3.2.3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden herausgearbeitet. Zu den Unterschieden gehören die Bilanzierung nieder- und unverzinslicher Forderungen und die Bilanzierung von Forderungen in Fremdwährung.
Prof. Dr. Kremin-Buch Inhalt.doc
2.3.2.3.3 Wertpapiere
Thematisiert werden hier insbesondere Aktienrückkaufprogramme, die national und international immer bedeutender werden, um Kapitalkosten „zu sparen" und die earnings per share zu erhöhen. In Deutschland macht zu diesem Thema derzeit insbesondere die Deutsche Bank auf sich aufmerksam, die in der Vergangenheit und in der Zukunft eigene Aktien in Milliardenhöhe gekauft hat bzw. kaufen wird. Die Gläubigerschutzgefährdung solcher Programme wird besprochen.
2.3.2.3.4 Schecks, Kassenbestände, Bankguthaben
Diese Position wird nur kurz angesprochen, weil die Unterschiede zwischen HGB und IAS/IFRS mit wenigen Worten umrissen werden können.
2.3.2.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Hier wird auf die Ausweisunterschiede zwischen HGB und IAS/IFRS eingegangen, die sich aus dem unterschiedlichen Verständnis von Vermögensgegenstand nach deutschem Recht und asset nach internationalen Regeln ergeben.
2.3.2.5 Latente Steuern
Die Position aktive latente Steuern ist eine der riskantesten Positionen in Bilanzen. So beträgt z.B. bei der Triumph Adler AG im Jahresabschluss 2003 die aktive latente Steuer – allein auf Grund von Verlustvorträgen – mehr als 200 % des Buchwerteigenkapitals. Da der Position kein Gläubigerzugriffsvermögen zugrunde liegt, ist die Problematik der Position offensichtlich.
2.3.2.6 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Darstellung einer Regelungslücke in IAS/IFRS.
2.3.3 Passiva
2.3.3.1 Eigenkapital
Die Darstellung des Eigenkapitals nach HGB und IAS/IFRS wird aufgezeigt. Diverse Einzelaspekte werden besprochen, z.B. die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede in den Gewinnrücklagen nach dem HGB und IAS/IFRS. Spezielle offene Rücklagen nach internationalen Vorschriften werden aufgeführt, z.B. die translation adjustments nach IAS/IFRS.
2.3.3.2 Rückstellungen
Im Vergleich zum HGB gibt es wesentliche Unterschiede bei der Bilanzierung von Rückstellungen. Zum einen ist das Problem der Unterdotierung von Pensionsrückstellungen nach deutschem Recht anzusprechen. Desweiteren müssen die deutschen Aufwandsrückstellungen vor dem Hintergrund des Verständnisses von liabilities hinterfragt werden. Der Themenkomplex wird durch die Diskussion der Passivierungspflicht von Restrukturierungsrückstellungen nach IAS/IFRS abgerundet, die häufig als „cookie jar reserves" bezeichnet werden.
Prof. Dr. Kremin-Buch Inhalt.doc
2.3.3.3 Verbindlichkeiten
Die Barwertbilanzierung zumindest langfristiger Verbindlichkeiten stellt einen Unterschied zur deutschen Rechnungslegung dar, der besprochen wird. Weitere Themen sind die Bilanzierung von Fremdwährungsverbindlichkeiten sowie die bilanzielle Behandlung von Disagios.
2.3.3.4 Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Zuordnung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu den liabilities nach IAS 1.60 wird angesprochen.
2.4 Gewinn- und Verlustrechnung
Sowohl nach dem HGB, als auch nach IAS/IFRS kann die Gewinn- und Verlustrechnung als Gesamtkostenverfahren oder als Umsatzkostenverfahren ausgestaltet sein. Gleichwohl gibt es Unterschiede, auf die eingegangen wird.
2.5 Ausgewählte zusätzliche Angaben und Informationen
2.5.1 Kapitalflussrechnung
Die nach dem HGB i.V.m. DRS 2 vorgeschriebene zahlungsstromorienterten Kapitalflussrechnung ist mit dem nach IAS/IFRS (IAS 7) vorgeschriebenen cash flow statement kompatibel. Die Bedeutung dieses Rechnungslegungsbestandteils für die Beurteilung von Unternehmen wird deutlich herausgearbeitet.
2.5.2 Eigenkapitalentwicklung
Nach IAS 1.7 werden die Bewegungen der Eigenkapitalpositionen – und damit der Gewinnverwendung – in einem Spiegel als eigenes Jahresabschlusselement gezeigt. Diverse Beispiele verdeutlichen den Informationsgehalt dieses Bestandteils des Jahresabschlusses.
2.5.3 Anhang
Die Unterschiede zwischen dem deutschen Anhang und den internationalen notes werden angesprochen.
2.5.4 Segmentberichte
Die Aufgaben der nach dem HGB (DRS 3) und IAS/IFRS (IAS 14) vorgeschriebenen Segmentberichterstattung werden beschrieben und gewürdigt.
2.5.5 Lagebericht
Der deutsche Lagebericht wird im Licht der internationalen Regeln betrachtet.