Mündliche Prüfung

1.
Zulassung zur mündlichen Prüfung (Par. 25)

Wenn drei oder alle vier schriftlichen Prüfungsarbeiten mit weniger als 4 Punkten bewertet worden sind, ist die Zulassung ausgeschlossen./p>

  • Wenn zwei schriftliche Prüfungsarbeiten mit weniger als 4 Punkten bewertet worden sind, berücksichtigt der Prüfungsleiter neben den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung die im Unterricht erbrachten Leistungen.
  • Ein Schüler, der vor der mündlichen Prüfung zurückgewiesen wird, hat die Hochschulreifeprüfung nicht bestanden.

2.
Festsetzung der mündlichen Prüfung (Par. 25,5ff)

Jeder Schüler wird mündlich in mindestens einem Fach und in der Regel höchstens in vier Fächern geprüft.

Zusätzliche mündliche Prüfungen auf Wunsch des Prüflings sind möglich (Par. 27).

In den schriftlichen Prüfungsfächern findet eine mündliche Prüfung in der Regel bei Abweichung des Ergebnisses der schriftlichen Arbeit von der Vorzensur um 4 oder mehr Punkte statt.

  • Die Vorbereitungszeit beträgt in der Regel 20 Minuten. (Par. 28.3.)
  • Die Prüfungszeit beträgt 15 bis 20 Minuten. (Par. 28.7.)
  • Der Schüler trägt zunächst die in der Vorbereitungszeit erarbeitete Lösung der Prüfungsaufgabe selbständig und frei vor; im zweiten Teil geht das Prüfungsgespräch auf größere fachliche Zusammenhänge ein.
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