Schriftliche Prüfung
1. Aufgabenarten (Par. 17)
Deutsch : Die vier Aufgabenarten sind:
- Untersuchendes Erschließen von literarischen Texten (Textinterpretation),
- Untersuchendes Erschließen von pragmatischen Texten (Textanalyse),
- Erörterndes Erschließen von literarischen Texten (literarische Erörterung),
- Erörterndes Erschließen von pragmatischen Texten (Texterörterung),
- Gestaltendes Erschließen als gestaltende Interpretation (literarische Textgrundlage),
- Gestaltendes Erschließen als adressatenbezogenes Schreiben (pragmatische Textgrundlage).
Die hier aufgeführten Aufgabenarten stellen Grundmuster dar, die auch kombinierbar sind z.B.:
- Textinterpretation und Erörterung als argumentative Stellungnahme,
- Textinterpretation und gestaltende Interpretation als Teilaufgabe,
- Textanalyse und Texterörterung als argumentative Stellungnahme,
- Textanalyse und adressatenbezogenes Schreiben als gestaltende Teilaufgabe
Der Prüfling wählt aus zwei vorgelegten Aufgaben eine Aufgabe zur Bearbeitung aus.
Landessprache /Fremdsprachen
- Textaufgabe, (Textlänge: ca. 600 - 800 Wörter)
- Kombinierte Aufgabe (bestehend aus einer Textaufgabe und sprachpraktischen Teilen zur mündlichen Sprachkompetenz, zur Sprachmittlung und/oder zum Hör- bzw. Sehverstehen).Textaufgabe: Literarischer Text (Textlänge: ca. 600 Wörter)
Der Prüfling wählt aus vorgelegten Aufgaben eine Aufgabe zur Bearbeitung aus.
Mathematik :
Die Aufgabenvorschläge entstammen dem Gebiet der Analysis sowie mindestens einem weiteren Sachgebiet (Lineare Algebra, Stochastik)
Naturwissenschaften :
Die Aufgaben beinhalten die Bearbeitung von Experimenten oder von fachspezifischen Materialien.
Sie werden aus - für die einzelnen Fächer- festgelegten Themenbereichen entnommen.
2. Arbeitszeiten :
- Deutsch: 4 Std.; Mathematik: 4 Std.
- Spanisch: 4 bis 5 Std. Fremdsprache: 4 Std.;
- Naturwissenschaften: 3 - 4 Std. (jeweils: 1 Std = 60 min)
Ein Überschreiten der vorgegebenen Arbeitszeiten ist nicht möglich. In den Fächern, in denen die Prüflinge eine Aufgabe zur Bearbeitung auswählen, beginnt die Arbeitszeit 20 Minuten nach Vorlage der Aufgaben.
3. Allgemeines :
- Außer den zur Verfügung gestellten Materialien dürfen keine weiteren Hilfsmittel verwendet werden.
- Schüler, die ihre Prüfungsarbeit abgegeben haben, müssen den Prüfungsraum und den Prüfungsbereich verlassen (Par. 20).
- Konzepte müssen nicht erstellt werden (Par.20).
- Ein vorliegendes Konzept kann in die Bewertung einbezogen werden, wenn die Prüfungsarbeit zu drei Viertel als Reinschrift vorliegt.
Naturwissenschaften/Mathematik:
Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von 1 - 2 Notenpunkten (Par.21.I.(1)); für das Fach Deutsch gelten bezüglich der sprachlichen Richtigkeit eigene Kriterien.