Grundlegende Verhaltensmaßnahmen bei Notfällen
I. Erdebeben
Während des Bebens bleiben alle Personen an dem Ort, an dem sie sich gerade befinden. Die Nähe zu Fenstern und instabilen Möbelstücken ist zu vermeiden. Bei entsprechender Anweisung versammelt man sich in den als erdbebensichere Zonen ausgeschilderten Bereichen. Diese werden nach Abklingen des Bebens evakuiert.
Grundsätzlich ist wie folgt zu handeln:
- Wer sich in den Klassenräumen befindet:
Bleibt dort und sucht Schutz unter den Tischen und in den ausgeschilderten Sicherheitszonen. - Wer sich auf einer Treppe befindet:
Geht hinab zu den Versammlungszonen oder zum nächstgelegenen Flur. - Wer sich auf den Toiletten befindet:
Geht hinaus auf den Flur. - Wer sich auf einem Flur befindet:
Bleibt dort in einiger Entfernung von den Fenstern.
Sollten im Moment des Erbebens Gaskocher im Einsatz sein oder Experimente mit gefährlichen Materialien in den Labors durchgeführt werden, leitet der aufsichtführende Lehrer die notwendigen Schritte ein, um diesen Bereich abzusichern. Dies bedeutet, die Gaskocher sofort auszumachen, die Gashähne zu schließen, die Behälter mit gefährlichen Substanzen zu verschließen und chemische Reaktionen zu unterbrechen, die ein Risiko für Explosionen, Unfälle bzw. für Entzündungen oder Vergiftungen bergen.
Sollten zum Zeitpunkt des Erdbebens Wartungsarbeiten, vor allem Arbeiten in der Höhe oder mit heißen Materialien durchgeführt werden, unterbrechen die Arbeiter ihre Tätigkeiten sofort und bringen sich in Sicherheit. Die Angestellten des Pächters der Cafeteria schalten alle Küchenherde ab und unterbrechen den Energiezufluss. Hierfür sind den festen Angestellten und aushelfenden Mitarbeitern von den Vertragsfirmen zuvor die adäquaten Instruktionen zu erteilen.
Ist das Erdbeben abgeklungen, versammeln sich die Mitglieder der Notfallbrigaden und nehmen ihre Funktionen bei der Evakuierung, der Behandlung der Verletzten, der Schadensaufnahme und der Kommunikation mit der Außenwelt auf.
II. Beginnender Brand
Die Personen, die sich am unmittelbaren Brandort aufhalten, bringen sofort die Feuerlöscher zum Einsatz und schalten die elektrischen Sicherungen aus bzw. unterbrechen die LP-Gaszufuhr.
Der am Brandort eingesetzte Lehrer, Angestellte oder älteste Schüler lässt sofort den Einsatzleiter informieren und ordnet die Evakuierung des Notfallbereichs an. Diese Notfälle der Stufe I führen nicht zur Aktivierung des Notfallplans.
III. Unkontrollierbarer Brand
Die Feuerwehr oder der Einsatzleiter geben der Brandschutzbrigade den Befehl zum Einsatz der Feuerlöscher und / oder der Wasserschläuche. Eine Person wird in den Raum mit der Feuerlösch-Pumpe abkommandiert und kontrolliert dort das reibungslose Funktionieren der Pumpe und den Zisternenstand. Bei unvorhergesehenen Zwischenfällen ist sofort Meldung zu machen.
Die Evakuierung der betroffenen Bereiche wird angeordnet.
Bei Eintreffen der Feuerwehrmannschaft wird diese über den aktuellen Stand der Situation informiert und ihr wird die angemessene Hilfe angeboten.
IV. Brand oder Unfall mit Gas oder gefährlichen Materialien ausserhalb der Schule
Der Einsatzleiter informiert sich über die Situation, indem er den jeweiligen Einsatzleiter der Feuerwehr, des Zivilschutzes oder der Polizei kontaktiert.
Je nach Schwere des Notfalls befiehlt er die Evakuierung des betroffenen Teils der Schule.
Der Bereich wird zunächst nicht wieder betreten, bis der Gefahrenherd gebannt und das Risiko beseitigt wurde. Sollte es sich um einen Notfall handeln, in den Zisternenwagen mit Flüssiggas oder brennbaren Flüssigkeiten verwickelt sind, so erfolgt die Evakuierung bis zu dem Punkt des Grundstücks, der am weitesten vom Unglücksort liegt.
Sobald der Leiter der Feuerwehr dies anordnet, beginnt die Evakuierung aus den Gebäuden auf die Schulhöfe.
V. Unfall mit vielen Verletzten
Die Notfallbrigade versammelt sich am Unfallort. Der Einsatzleiter, der Feuerwehrchef oder der Leiter der Ersten Hilfe geben Anweisungen an die Feuerwehr (und die Ambulanzen, falls notwendig), um die Verletzten zu evakuieren.
Personen, die Atemprobleme haben, die das Bewusstsein verloren haben oder stark bluten, werden zuerst behandelt.
Nach Möglichkeit wird niemand bewegt bis zum Eintreffen der Feuerwehr, vor allem Patienten mit möglichen Knochenbrüchen und seltsam abgewinkelten Extremitäten, sowie jene, die über Taubheitsgefühl an bestimmten Stellen des Körpers klagen.
Der Einsatzleiter ordert Personal ab, welches seine Funktion bei der Kommunikation nach draußen übernimmt.
VI. Bereich der Unterstützung der Erziehungsberechtigten
Bei einem größeren Notfall werden die Erziehungsberechtigten, die zur Schule kommen, am Eingangsbereich registriert; ihr Einlass in das Schulgelände wird genehmigt. Diese Personen gelangen in das Gelände Humboldt I über den Schulhof 3, in das Gelände Humboldt II über den Parkplatz, der an die Avenida Benavides angrenzt. An diesen Punkten stehen Mitglieder der Gruppe für ergänzende Dienste als Kontaktpersonen bereit.
Auch werden dort Schüler, die das Schulgebäude verlassen wollen, den Erziehungsberechtigten übergeben.