8. Grundlegende Verhaltensregeln bei einem Erdbeben

I. Erdebeben

Während eines Erdbebens sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Ruhe bewahren.
  • Wer sich in Klassenräumen im Erdgeschoss befindet, evakuiert sofort, bleibt dabei jederzeit wachsam und achtet auf herabfallende Gegenstände. Es erfolgt der Weg zu den Sicherheitszonen (Sammelpunkte).
  • Wer sich im 2. oder 3. Stock befindet, verbleibt zunächst an dem gekennzeichneten sicheren Ort, fern von Fenstern oder instabilen Möbeln, und achtet auf mögliche herabfallende Gegenstände. Nach dem Ende des Bebens geht man in das Erdgeschoss zu den Sammelpunkten.
  • Wer sich auf der Treppe befindet: hinsetzen, falls man sich noch weit vom Erdgeschoss entfernt befindet, und nach dem Erdbeben zu den Sammelpunkten gehen.
  • Wer sich in den Toiletten befindet: geht ins Freie auf die Sicherheitsbereiche der Innenhöfe, fern von Fenstern.
  • Wer sich in den Fluren befindet: bleibt dort, entfernt sich von Fenstern und begibt sich in den nächstgelegenen Sicherheitsbereich.
  • Wer sich in der Cafeteria befindet: geht zu einem gekennzeichneten sicheren Ort, fern von Glasflächen.
  • Wer sich im Schwimmbad (außerhalb des Wassers) oder im Fitnessraum befindet: geht zu einem der ausgewiesenen sicheren Orte, fern von Glasflächen. Alle müssen Schuhe anziehen, um Schnittverletzungen durch mögliche Trümmer zu vermeiden. Nach dem Erdbeben gehen sie auf den großen Hof.
  • Wer sich im großen Schwimmbecken (im Wasser) befindet: bleibt im Becken und bewegt sich zu den Beckenrändern nahe der Sicherheitszone. Nach dem Beben ziehen sie sich Schuhe an und begeben sich zum großen Hof, mit einer Abdeckung, um einen Kälteschock zu vermeiden.
  • Wer sich im kleinen Schwimmbecken befindet: bewegt sich zum Rand nahe der Rampe des großen Beckens. Nach dem Beben ziehen sie sich ebenfalls Schuhe an und begeben sich abgedeckt zum großen Hof.
  • Wer sich auf dem Parkplatz befindet: geht zu einem gekennzeichneten sicheren Ort und danach zum großen Hof.
  • Wer sich auf dem Sportplatz befindet: verbleibt dort und geht anschließend zum großen Hof.
  • Wer sich auf dem Pausenhof befindet: bleibt dort und geht in die entsprechende Sicherheitszone.
  • Wer sich im Auditorium befindet: evakuiert sofort geordnet und begibt sich zum Ehrenhof.
  • Wer sich in Huampaní befindet: evakuiert zum Fußballfeld.

Erdbeben während der Pause:

  • Sollte sich ein Erdbeben während der Pause ereignen, müssen die Schüler/innen in den offenen Bereichen verbleiben und dürfen nicht versuchen, zu ihren regulären Evakuierungszonen zurückzukehren. Die Aufsicht führenden sowie nicht im Unterricht eingesetzten Lehrkräfte unterstützen bei der Betreuung und Kontrolle der Schüler/innen.
  • Während der Arbeitsgemeinschaften (AGs) erfolgt die Evakuierung durch die Lehrkräfte gemäß den ausgehängten Evakuierungsplänen für die jeweiligen Räume – unter Beachtung der zuvor beschriebenen Vorgaben.

Erdbeben während der Pause:

  • Die verschiedenen Klassen verlassen ihre Räume geordnet, geleitet von ihrer Lehrkraft, über die vorgesehenen Flure und Treppen bis zur Sicherheitszone. Die Lehrkraft muss jederzeit wissen, wie viele Schüler/innen unter ihrer Verantwortung stehen. Die Anwesenheit muss zu Beginn jeder Stunde kontrolliert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Schüler/innen im Erdgeschoss sofort evakuieren, während Schüler/innen aus anderen Stockwerken sich zunächst an den sicheren Ort begeben und nach dem Beben evakuieren.
  • Die Lehrkraft und/oder die Klassensprecher/innen melden die Anzahl der betreuten Schüler/innen an die für das Zählen zuständige Person.
  • Brigadisten, Schüler/innen und Lehrkräfte begeben sich zu ihrem festgelegten Treffpunkt.
  • Verletzte werden zur Triage-Zone evakuiert (für Humboldt I: alter Garagenbereich; für Humboldt II: Haupteingang). Dort ist der Zugang für Rettungswagen ausschließlich im Bedarfsfall gestattet. Die Sicherheitsbrigade sorgt dafür, dass die Zufahrten frei bleiben.
  • Das Gebäude darf erst verlassen werden, wenn die Evakuierungsanweisung gegeben wurde (z. B. beim Ende des Sirenensignals im Falle einer Übung). Die Klassen begeben sich gemeinsam mit ihrer Lehrkraft zur Sicherheitszone. Die Lehrkraft muss die Anwesenheit genau kennen und der zuständigen Brigade melden, wenn ein Schüler fehlt, z. B. wegen Aufenthalts in der Krankenstation, Toilette o. Ä. Die einzige Ausnahme ist die Abwesenheit aufgrund häuslicher Abmeldung (also wenn der Schüler gar nicht zur Schule gekommen ist).

9. Übergabe der Schüler/innen an die Eltern

Eltern dürfen ihre Kinder nur in folgenden Fällen aus der Schule abholen:

  • bei einem Erdbeben mit einer Stärke von über 6 (also einem starken Erdbeben),
  • bei Gefahrensituationen nach einem Erdbeben,
  • oder bei anderen Risiken, die die Sicherheit gefährden

Die Schule informiert die Eltern – sofern möglich – per E-Mail oder über ein anderes verfügbares Kommunikationsmittel, ob sie ihre Kinder abholen sollen. Wenn keine Mitteilung erfolgt und die Kommunikationswege vollständig funktionsfähig sind, wird davon ausgegangen, dass die Schule die Sicherheit der Schüler/innen gewährleistet und der Unterricht regulär fortgesetzt wird

Standort Humboldt I

Die Übergabe der Schüler/innen an ihre Eltern erfolgt immer dann, wenn Einsturzgefahr besteht oder die Bedingungen eine Rückkehr in den Unterricht nicht zulassen. In einem solchen Fall bleiben alle Schüler/innen in den Evakuierungskreisen, in der Nähe der Eingänge zu ihren jeweiligen Jahrgangsbereichen.

Wenn Eltern mehrere Kinder in unterschiedlichen Jahrgangsstufen (am selben Standort) haben, organisiert der zuständige Brigadist, dass der ältere Geschwisterteil zum jüngeren gebracht wird (in absteigender Reihenfolge), damit alle Geschwister gemeinsam an die Eltern übergeben werden können.

Die Eltern können ihre Kinder entweder am Eingang des jüngsten Kindes oder – falls zutreffend – am regulären Eingang abholen. An jedem Eingang steht eine zuständige Person bereit, die die Eltern zum Evakuierungspunkt ihres jüngeren Kindes führt

Tor A: Abholung von Kindern aus KG 2 (großes Fahrzeugtor an der Avenida Benavides)
Tor B: Abholung von Kindern aus KG 1 (kleines Tor an der Straße Marko Jara)
Tor C: Abholung von Schüler/innen der 5. Klasse bis zur 8. Sekundarstufe (Haupteingang)
Tor E: Abholung von Schüler/innen der 1. und 2. Klasse der Grundschule (Ecke Marko Jara / García Rojas)
Tor D: Abholung von Schüler/innen der 3. und 4. Klasse der Grundschule (Tor an der Straße Marko Jara)

Während der AG-Zeiten ist nur Tor C für den Zugang geöffnet. Falls dieses Tor beeinträchtigt sein sollte, wird Tor E als Zugang benutzt.

Für Schüler/innen, die sich in anderen Bereichen befunden haben und daher in einem anderen Hof evakuiert wurden, sorgen die Brigadisten für die Rückführung in den jeweiligen Bereich, um eine geordnete Abholung zu ermöglichen.

Bei Schwierigkeiten informiert der Dienst für ergänzende Dienste die Eltern darüber, wo sich ihre Kinder befinden.

Wichtiger Hinweis:

Das „Carnet de Salida“ (Genehmigung zum Verlassen des Schulgeländes) verliert im Notfall automatisch seine Gültigkeit. In solchen Fällen muss ein Elternteil oder eine bevollmächtigte Person das Kind persönlich abholen.

Humboldt II

Volljährige Schüler dürfen das Schulgelände verlassen, sofern sie eine schriftliche Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten vorlegen. Andernfalls müssen sie in der Schule verbleiben, bis die Eltern oder ein Verwandter in gerader Linie sie abholt. In diesem Fall erfolgt der Zutritt der Eltern über das Tor in der Straße Tutumo und – sofern die Sicherheit gewährleistet ist – über die Avenida Benavides. Ist die Sicherheit der Schule gefährdet, ist der Zutritt ausschließlich über die Straße Tutumo gestattet.

Ebenso gilt: Wenn ein Elternteil zwei oder mehr Kinder an diesem Standort hat, muss er sich zunächst zum jüngeren Kind begeben, da der Evakuierungshelfer die Schüler zum jüngeren Geschwisterkind bringt.

Wichtiger Hinweis:

Das „Carnet de Salida“ (Genehmigung zum Verlassen des Schulgeländes) verliert im Notfall automatisch seine Gültigkeit. In solchen Fällen muss ein Elternteil oder eine bevollmächtigte Person das Kind persönlich abholen. Nur volljährige Schüler dürfen im Notfall eigenständig entscheiden, ob sie das Gelände verlassen.

Humboldt III (Huampaní)

Falls sich die Schüler auf einem Ausflug in Huampaní befinden, wird die begleitende Lehrkraft den Zustand der Schüler dem Team für zusätzliche Aufgaben von HI melden, damit diese die Eltern informieren kann.

Die Eltern können ihre Kinder vor Ort abholen. Andernfalls bringt die Schule die Schüler zurück, sobald die Reisebedingungen als sicher gelten.

10. Kommunikation mit den Eltern

Die Eltern können sich über den Zustand ihrer Kinder über folgende Kommunikationskanäle informieren (sofern diese nicht beeinträchtigt sind):

  • Samantha Winter (Zusätzliche Aufgaben HI): 986 288 668
  • Maureen Hoogstraten (Zusätzliche Aufgaben HII): 998 233 523
  • Pforte HI: 998 341 423
  • Pforte HII: 946 252 683

Die oben genannten Nummern sind aktiv, solange Sofortnachrichtendienste verfügbar sind. Es können SMS oder WhatsApp-Nachrichten gesendet werden, um Informationen über die Kinder zu erhalten.

Anleitung zur Nutzung der Notfallnummer 119 für Textnachrichten Die 119 ist ein kostenloser Notfallnachrichtendienst, der in Peru im Falle von Erdbeben oder anderen Katastrophen aktiviert wird. Er ermöglicht es Personen, Textnachrichten zu senden und zu empfangen, um ihren Zustand oder Aufenthaltsort mitzuteilen, wenn die Telefonnetze überlastet sind.

Wie wird der Dienst genutzt?

• Um eine Nachricht zu hinterlassen:
Sende eine SMS an 119 mit dem Wort GRABAR, gefolgt von deiner Handynummer und deiner Nachricht. Beispiel: GRABAR 99papa88 Estoy bien en casa („Ich bin zu Hause in Sicherheit“)

Um eine Nachricht abzuhören:
Sende eine SMS an 119 mit dem Wort REPRODUCIR, gefolgt von der Handynummer der Person, nach der du suchst. Beispiel: REPRODUCIR 99papa88

Wichtige Hinweise zur Nutzung der Nummer 119:

  • Der Dienst wird nur bei Notfällen aktiviert.
  • Er ist kostenlos und funktioniert bei allen Mobilfunkanbietern in Peru.
  • Die Nachrichten werden gespeichert, damit sie von Angehörigen und Freunden abgerufen werden können.
  • Es wird empfohlen, ihn nur für wesentliche Informationen zu verwenden, um Überlastung zu vermeiden.
  • Dieses System ist besonders nützlich bei Ausfall der Telefonleitungen oder mobiler Datennetze.

Für die interne Kommunikation verfügt die Schule über tragbare Funkgeräte.

In allen drei Schulstandorten verfügt die Schule über Lebensmittel, Trinkwasser, Decken, Matten, grundlegende Medikamente sowie über qualifiziertes Personal, das in der Lage ist, Probleme nach einem Erdbeben angemessen zu bewältigen.

11. Allgemeine Empfehlungen für alle Mitarbeiter der Schule

Wenn sich zum Zeitpunkt des Erdbebens Gasbrenner im Einsatz befinden oder Experimente mit gefährlichen Materialien in Laboren oder Fachräumen durchgeführt werden, hat die verantwortliche Lehrkraft die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Umgebung in einen sicheren Zustand zu versetzen. Dazu gehört das Ausschalten der Brenner, das Schließen von Gasventilen, das sichere Verstauen von Gefahrstoffen und das Unterbrechen chemischer Reaktionen, die eine Brand-, Verletzungs- oder Kontaminationsgefahr darstellen könnten.

Sollten während des Erdbebens Wartungsarbeiten durchgeführt werden, insbesondere Arbeiten mit offener Flamme oder in großer Höhe, so sind diese sofort zu unterbrechen. Die betroffenen Mitarbeitenden haben ihre Tätigkeit einzustellen und den jeweiligen Bereich zu sichern. Ebenso ist das Küchenpersonal des Cafeteria-Betreibers verpflichtet, alle Kochstellen und Öfen auszuschalten und die Stromzufuhr zu unterbrechen. Die verantwortlichen Personen von regelmäßig oder gelegentlich auf dem Schulgelände tätigen Vertragsfirmen müssen im Vorfeld über diese Vorgehensweise informiert worden sein.

Nach dem Ende des Bebens tritt die Notfallorganisation zusammen und übernimmt unverzüglich ihre Aufgaben im Bereich der Evakuierung, der Versorgung von Verletzten, der Bewertung der Schäden sowie der Kommunikation nach außen.

Beginnender Brand

  • Befinden sich Personen am Ort des Geschehens, so setzen sie die entsprechenden Feuerlöscher ein und unterbrechen – je nach Fall – die Strom- und/oder Flüssiggasversorgung (Gas LP).
  • Die Lehrkraft, ein Mitarbeitender oder eine volljährige Schülerin bzw. ein volljähriger Schüler informiert umgehend den Gesamtkoordinator und ordnet die Evakuierung des betroffenen Bereichs an. Solche Situationen werden als Notfall der Stufe I eingestuft und führen nicht zur Aktivierung des Notfallplans.

Unkontrollierter Brand

  • Der Leiter der Brandbrigade oder der Gesamtkoordinator weist die Brandbrigade an, mit den in den Wandschränken gelagerten Schläuchen zu intervenieren. Gleichzeitig wird eine Person damit beauftragt, im Raum der Feuerlöschpumpe zu verbleiben. Diese Person überprüft die Funktionsfähigkeit der Pumpe sowie den Wasserstand im Zisternentank und meldet jede Unregelmäßigkeit sofort.
  • Die Evakuierung der betroffenen Bereiche wird veranlasst.
  • Sobald die Feuerwehr eintrifft, wird sie über die aktuelle Lage informiert und bei Bedarf unterstützt.

Brand oder Vorfall mit brennbarem Gas oder gefährlichen Stoffen außerhalb der Schule

  • Der Gesamtkoordinator verschafft sich einen Überblick über die Lage, indem er Kontakt mit der verantwortlichen Person bei Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Nationalpolizei aufnimmt.
  • Abhängig vom Gefährdungsgrad ordnet er die Evakuierung jener Teile der Schule an, die von der Gefahr betroffen sein könnten.
  • Diese Bereiche dürfen erst wieder betreten werden, wenn keine Gefährdung mehr besteht. Handelt es sich um Notfälle mit Tanklastwagen für Flüssiggas oder brennbare Flüssigkeiten, so erfolgt die Evakuierung bis an das am weitesten entfernte Ende des Schulgeländes.
  • Gibt die Einsatzleitung der Feuerwehr dies vor, wird die Evakuierung auch über das Schulgelände hinaus organisiert.

Unfall mit mehreren Verletzten

  • Die Notfallorganisation sammelt sich in der Nähe des Unfallortes. Der Gesamtkoordinator, der Leiter der Brandbrigade oder der Leiter der Erste-Hilfe-Brigade veranlassen die Benachrichtigung der Feuerwehr und gegebenenfalls von Rettungsdiensten und beginnen mit der Beurteilung der Verletzten.
  • Personen mit Atemnot, Bewusstlosigkeit oder starkem Blutverlust werden vorrangig versorgt.
  • Patienten, die Anzeichen von Frakturen, Deformationen an Gliedmaßen oder Empfindungslosigkeit zeigen, werden bis zum Eintreffen der Feuerwehr nicht bewegt.
  • Der Gesamtkoordinator beauftragt Personal mit der externen Kommunikation.

Verteilung der Notfallkoffer und Erste-Hilfe-Kästen nach Standort

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

  

Colegio Peruano Alemán - Deutsche Schule Lima Alexander von Humboldt
Av. Benavides 3081, Miraflores. Lima - Perú. Telefon: 617 9090.